SIGNAL IDUNA
 
Springer Straße 4 A
31832 Springe OT Eldagsen
Tel.: 05044-98820 Fax: 05044-98822
Email: buero@agentur-gruening.de

Neuer Ratgeber „Wegeunfälle“: Versicherungsschutz ja, aber…

(Dezember 2011) Wegeunfälle fallen seit 1925 unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (gUV). Allerdings ist häufig strittig, ob sich ein Unfall auf dem versicherten Weg ereignet hat oder auf einem nicht versicherten Um- oder sogenannten „Abweg“. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, in ihrem jetzt erschienenen Ratgeber „Wegeunfälle“ hin.

Ein Wegeunfall ist als solcher definiert, wenn er auf dem direkten Weg zu und von der Arbeit geschieht. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Kinder, Schüler und Studenten auf dem Weg von und zum Kindergarten, einer Betreuungsstätte, Schule, Universität oder Fachhochschule.

Doch wenn es gilt, zwischen versichertem und nicht versichertem Weg zu unterscheiden, wird es schwierig, und auch die Rechtssprechung tut sich zum Teil schwer, eine einheitliche Linie zu finden. Versichert ist in jedem Fall der direkte Arbeitsweg zum aushäusigen Arbeitsplatz, und zwar „im öffentlichen Verkehr“, ab Durchschreiten der Haustür. Wer also noch im Treppenhaus seines Hauses stürzt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Verletzt er sich dagegen zum Beispiel erst auf dem Garagenhof hinterm Haus, greift der Schutz der gUV.

Außerdem darf eine eventuelle Unterbrechung des direkten Arbeits- oder Heimweges nicht länger als zwei Stunden dauern. Der Arbeitnehmer, der nach Feierabend in der Firma zum Beispiel noch länger als zwei Stunden den Ausstand eines Kollegen feiert, ist deshalb auf dem Nachhauseweg nicht mehr versichert. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Die Wege zu den Treffpunkten oder zu und von den Wohnungen zählen als Arbeitsweg. Wenn sich die Fahrgemeinschaft abends aber noch zu einem Feierabendbier trifft, gilt wieder die „Zwei-Stunden-Grenze“.

Achtung: Im Gegensatz zu ihren Kindern nicht versichert sind auch beispielsweise Eltern, die ihre Sprösslinge von der Schule oder dem Kindergarten abholen, nicht direkt von der Arbeit kommen und anschließend nach Hause fahren. Führt der Weg dagegen nach Absetzen der Kinder direkt zur Arbeit, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung, denn dann gilt der Weg als versicherter Umweg, auch wenn er vom direkten Arbeitsweg abweicht.

Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Die paar Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung zwar einen gewissen Schutz bietet, doch die Abgrenzung zwischen versichertem und nicht versichertem Weg kompliziert werden kann. Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet bei allen Unfällen. Die SIGNAL IDUNA hat ihren Unfallschutz um Leistungsarten, wie etwa das Unfall-Rentenkapital und ein professionelles Reha-Management, entscheidend erweitert.

Der Ratgeber „Wegeunfälle“ beleuchtet umfangreich wichtige Facetten des Themas, wie den Versicherungsschutz der gUV, Unfallprävention oder auch Versicherungen, die neben der privaten Unfallversicherung unter anderem bei Wegeunfällen wichtig sind. Die Broschüre gibt es über die zuständigen Filialdirektionen der SIGNAL IDUNA. Zudem ist er online verfügbar auf www.ratgeber-direkt.de.

 

Tipps und Themen Signal Iduna